Die Bundesverfassung garantiert Eigentum, trotzdem gibt es Ausnahmen. Für Strassenprojekte zum Beispiel kann der Kanton Grundstücke enteignen. Von einer Enteignung ist die Rede, wenn die öffentliche Hand Privaten Eigentum wegnimmt und entschädigt.
Die Bundesverfassung garantiert Eigentum, trotzdem gibt es Ausnahmen. Für Strassenprojekte zum Beispiel kann der Kanton Grundstücke enteignen. Von einer Enteignung ist die Rede, wenn die öffentliche Hand Privaten Eigentum wegnimmt und entschädigt.
Bereits ein Dreivierteljahr nach den Gemeinderats- und Behördenwahlen im Frühling 2022 haben zwei Mitglieder aus der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission ihren Rücktritt mitgeteilt.