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22/2015 Eingeschleppte Bedrohung für die einheimische Biodiversität

Von adminZoZuBo ‒ 29. Mai 2015

Eingeschleppte Bedrohung für die einheimische Biodiversität

Die Eisheiligen sind vorbei, nun dürfen auch frostempfindliche Pflanzen nach draussen gestellt und eingepflanzt werden. Beim Gärtnern ist der Umgang mit gebietsfremden Pflanzen, sogenannten Neophyten, besonders zu beachten. Die meist aus anderen Ländern unabsichtlich oder absichtlich eingeführten Gewächse sind auch im Zolliker Waldstück oberhalb des Friedhofs ein bekanntes Problem.

Der Begriff Neophyten bedeutet «neue Pflanzen» und umfasst Blumen, Sträucher, Kräuter, Stauden und Bäume, die erst seit der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 bei uns vorkommen. Die meisten der 550 in der Schweiz geläufigen Neophyten sind harmlos, wie zum Beispiel die Rosskastanie. Diese hat sich gut in die Landschaft integriert und richtet keinen Schaden an. Etwa 45 der 550 Neophyten gelten jedoch als invasiv und sind damit schädlich: Sie verdrängen einheimische Arten, vermindern die Artenvielfalt, kreuzen sich mit altherkömmlichen Pflanzenarten, verändern so die Funktionsabläufe der Ökosysteme und können Krankheiten und Parasiten, die bei ansässigen Arten nicht vorkommen, übertragen. Als direkte Folge verändern sie die Lebensräume der Tiere, speziell der Insekten. Beim Menschen können neuartige Allergien auftraten und die Mehrkosten im landwirtschaftlichen Unterhalt an Strassen, Gleisen und Ufern von Gewässern sind beträchtlich. Da Neophyten nicht Bestandteil des natürlichen Ökosystems sind, haben sie oftmals keine Feinde und werden weder als Futter-, noch als Materialquelle ¬¬– beispielsweise von Vögeln für deren Nestbau – benutzt. Ihre Ausbreitung kann daher rasant erfolgen.

Im Garten zwar schön, im Wald aber schädlich

Häufig werden invasive Neophyten in Privatgärten gesetzt, ohne zu wissen, dass das Anpflanzen einiger Arten verboten ist. Eine allgemeine Sorgfaltspflicht schreiben das Umweltschutzgesetz wie auch die seit 2008 in Kraft getretene «Freisetzungsverordnung», die den Umgang mit Organismen in der Umwelt regelt, vor. Das Bundesamt für Umwelt BAFU macht Hobbygärtnerinnen und -gärtner darauf aufmerksam, sich damit zu befassen, welche Pflanzenarten gepflanzt werden dürfen und keine unbekannten, aus den Ferien mitgebrachten Gewächse ohne Abklärung bei sich im Gartenbeet einzusetzen. Das BAFU hat zwei Listen erstellt, welche die Pflanzen gemäss ihrer Schädlichkeit einteilen: 17 invasive Neophyten, die das Potential zur Schadenverursachung haben und deren Ausbreitung überwacht wird, stehen auf der «Watch Liste». 40 Pflanzenarten umfasst die schwarze Liste, nämlich diejenigen invasiven Neophyten, deren Ausbreitung verhindert werden muss, da sie nachgewiesenermassen Schäden verursachen. Darunter sind auch «Henrys Geissblatt» (Lonicera henryi) und das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) zu finden, beide kommen im Gebiet oberhalb des Friedhofs Zollikon gehäuft vor. Henrys Geissblatt wird zur Begrünung von Gebäuden und grossen Flächen verwendet und verwildert anschliessend im Wald. Seine Verbreitung erfolgt vor allem deshalb so schnell, weil Kompost- und Gartenabfälle oftmals auch im Wald entsorgt werden. Solche Abfälle gehörten aber zwingend und ausnahmslos in den Grünabfall. Der Zolliker Förster Arthur Bodmer empfiehlt, «Henrys Geissblatt» nicht mehr anzupflanzen, denn für den Garten, wo sein Wuchs kontrollierbar ist, stellt es zwar kein Problem dar, im Wald jedoch ist die Pflanze eine mühsame Plage und Bedrohung. «Die Pflanze gibt es jedoch nach wie vor im Handel zu kaufen, es dauert wahrscheinlich noch einige Zeit, bevor sie nicht mehr im Vertrieb ist», so der Fachmann. Und weiter: «Auch auf die Anpflanzung des drüsigen Springkrauts sollte besser verzichtet werden.» Den Boden mit Sorten bepflanzen, die unerwünschte Gewächse verdrängen, ist ebenfalls eine Hilfe gegen Neophyten. Einheimische Pflanzen wie Habichtskraut, Veilchen oder Wald-Erdbeeren eignen sich dafür besonders gut. (ft)

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