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35/2016 «Wir sollen auch in Zukunft noch im Dorf einkaufen können»

Von adminZoZuBo ‒ 1. September 2016

«Wir sollen auch in Zukunft noch im Dorf einkaufen können»

Die Entwicklung des Areals Beugi schreitet voran. Ende letzter Woche hat der Gemeinderat das Baurecht öffentlich ausgeschrieben. Bereits klar ist, dass Coop der Hauptmieter für das Ladenlokal im Untergeschoss sein wird. Warum die Wahl auf ihn fiel und wie die weiteren Schritte aussehen, erklärt Gemeindepräsidentin Katharina Kull-Benz im Interview.

Mit Coop wurde ein Vorvertrag unterzeichnet als Hauptmieter für das Ladenlokal im Untergeschoss des Areals. Weshalb ist die Wahl auf diesen Grossverteiler gefallen?

Insgesamt hat die Offerte von Coop die wirtschaftlich attraktivsten Aspekte aufgezeigt und daher überzeugt.

Welche weiteren Grossverteiler haben sich für das Beugi-Areal interessiert?

Es wurden sieben Grossverteiler angeschrieben; drei Offerten gingen ein. Wer sich beworben hat, können wir nicht bekanntgeben.

Können Sie bereits sagen, wie viele Parkplätze im zweiten und dritten Untergeschoss entstehen werden?

Die definitive Anzahl der Parkplätze diskutieren wir zurzeit mit den zuständigen kantonalen Ämtern. Wir sind zuversichtlich, eine gute Lösung zu finden, weil der Kanton in seinem Vorprüfungsbericht zum Gestaltungsplan ausdrücklich festhält, dass sowohl der bisherige Planungsprozess als auch der daraus resultierende Gestaltungsplan zu einer qualitätsvollen Weiterentwicklung des Ortskerns von Zollikon beitragen.

Die Rahmenbedingungen für Bebauung und Nutzung werden mit dem Gestaltungsplan und dem Baurechtsvertrag festgelegt. Welches sind die wichtigsten Bedingungen neben der Baurechtsdauer von 82 Jahren und dem Baurechtszins?

Im Gestaltungsplan und im Baurechtsvertrag sind all jene Bedingungen formuliert, die notwendig sind, damit der Zolliker Ortskern weiterhin ein attraktiver Begegnungsort bleibt. Mit der zukünftigen Überbauung des Areals Beugi werden die Weichen gestellt, damit wir auch in Zukunft noch im Dorf einkaufen können und die Einkaufsmöglichkeiten nicht gänzlich verschwinden. Eine wichtige Rahmenbedingung ist darum, dass im Untergeschoss ein Laden mit Artikeln für den täglichen Bedarf angesiedelt werden muss.

Der Vorvertrag mit einem Grossverteiler wird dem künftigen Baurechtsnehmer überbunden und bildet einen wichtigen Bestandteil der Ausschreibung des Baurechts. Mit diesem Schritt ist sichergestellt, dass alle interessierten Baurechtsnehmer bei der Offertstellung über die gleichen Voraussetzungen verfügen. In den fünf oberirdischen Bauten auf dem Areal Beugi sollen nichtsubventionierte Mietwohnungen im mittleren Preissegment entstehen.

Die Vorgaben in Gestaltungsplan und Baurechtsvertrag stellen ausserdem sicher, dass der Aussenraum weiterhin öffentlich zugänglich ist, sei es als kurze Wegverbindung oder auch zum Verweilen.

Die Bevölkerung konnte sich zur Umzonung und zum Gestaltungsplan melden. Was für Rückmeldungen sind eingegangen und welche Anliegen konnten berücksichtigt werden, welche nicht?

Soweit es nach heutigem Projektstand möglich ist, hat der Gemeinderat die Rückmeldungen bereits in den Entwurf des Gestaltungsplans aufgenommen. Allerdings kann der Gemeinderat seine Stellungnahme zum Mitwirkungsverfahren erst bei der definitiven Festlegung des Gestaltungsplans formulieren. Und erst wenn ein konkretes Projekt vorliegt, wird man sehen, welche kleineren Anpassungen notwendig sind, damit das aus dem Wettbewerb als Sieger hervorgegangene Projekt dann auch wirklich realisiert werden kann.

Können Sie konkrete Beispiele der erhaltenen Rückmeldungen nennen?

Nein.

Die Schliessung des Restaurants zum Truben wurde nur wenige Tage vor der Veröffentlichung der Ausschreibung des Baurechts bekannt. Ist dies ein Zufall? Was hat die Gemeinde mit der Liegenschaft des Trubens vor?

Das ist wirklich ein Zufall. Die Schliessung des Restaurants zum Truben hat nichts mit der Ortskernentwicklung zu tun. Der Gemeinderat bedauert es ausserordentlich, dass die jetzigen Pächter aufgegeben haben. Wir werden alles daran setzen, dass der Truben seine Türen bald wieder öffnet.

Die architektonische Qualität spielt direkt neben dem historischen Ortskern eine besondere Rolle bei der geplanten Überbauung. Aus diesem Grund wird der Baurechtsnehmer verpflichtet, einen Architekturwettbewerb durchzuführen. Wie stark wird die Gemeinde dabei Architekturwettbewerb mitreden können?

An diesem sensiblen Ort – unmittelbar angrenzend an den historischen Ortskern – spielt tatsächlich auch die architektonische Qualität eine ganz besondere Rolle. Deshalb besteht der Gemeinderat auf der Durchführung eines Architekturwettbewerbs mit fünf Fachteams.

Bei einem Architekturwettbewerb stehen das Wissen und die Erfahrung der Fachleute im Zentrum. Aber selbstverständlich werden der Baurechtsnehmer und die Gemeinde als Baurechtsgeber ein wichtiges Wort mitreden.

Die Gemeinde wird also in der Jury des Architekturwettbewerbs vertreten sein?

Ja.

Wäre es nicht möglich gewesen, dass die Gemeinde selbstständig einen Architekturwettbewerb durchführt und erst danach den Baurechtsnehmer bestimmt?

Der Gemeinderat hat sich wohlüberlegt und mit guten Gründen für das jetzige Vorgehen entschieden, und die Zollikerinnen und Zolliker haben dieses Vorgehen an der Gemeindeversammlung im Juni 2015 gutgeheissen.

Das Beugi-Areal wird zurzeit von der Stiftung Bethesda gemietet, das Pflegezentrum Am See von der AOZ als Flüchtlingsheim für Minderjährige genutzt. Wie hoch sind die Einnahmen für die Gemeinde durch diese beiden Vermietungen?

Für beide Liegenschaften konnte glücklicherweise eine Zwischennutzung gefunden werden, allerdings sind beide Mietverhältnisse befristet. Beide zusammen bringen zurzeit Einnahmen von rund einer halben Million Franken.

Die öffentliche Ausschreibung des Baurechts ist erfolgt. Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat bis Anfang 2017 die Auswahl des Baurechtnehmers getroffen hat. In einem nächsten Schritt wird der Architekturwettbewerb durchgeführt.

Aufgrund der Voranfragen erwarten Sie eine rege Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für das Baurecht. Was wird entscheidend sein, um den Zuschlag als Baurechtsnehmer zu erhalten?

Insgesamt wurden 159 Institutionen direkt angeschrieben. Jetzt sind wir gespannt wie viele Offerten bis zum 4. November tatsächlich eingehen werden.

Der Gemeinderat wird eine sorgfältige Gesamtbeurteilung vornehmen, die sowohl finanzielle als auch qualitative Kriterien berücksichtigt. Nebst dem offerierten Landwert werden weitere Kriterien — wie zum Beispiel Bonität des Baurechtsnehmers, Nutzungskonzept und Mietpreis — für die Beurteilung der attraktivsten Offerte herangezogen.

Im Frühling 2018 wird der Souverän über den Baurechtsvertrag befinden. Haben Sie keine Angst, dieser könnte in letzter Minute noch abgelehnt und somit die Überbauung des Areals noch verunmöglicht werden?

Angst ist immer ein schlechter Ratgeber und Begleiter. Der Gemeinderat hat sich sehr intensiv mit dem Vorgehen auseinandergesetzt. Jedes Vorgehen hat schliesslich Chancen und Risiken. Wir haben uns nach eingehender Beratung und unter Einbezug erfahrener Fachleute für den jetzt eingeschlagenen Weg entschieden.

Bei einem derart komplexen Projekt müssen die einzelnen Projektschritte sorgfältig aufeinander abgestimmt sein. Umzonung, Gestaltungsplan und Baurechtsvertrag sind voneinander abhängig und bilden ein Gesamtpaket. Mit dem anspruchsvollen Auswahlverfahren des Baurechtsnehmers sowie dem Architekturwettbewerb wird eine gute Entscheidungsgrundlage für die Stimmberechtigten sichergestellt. (mmw)

Weitere Informationen zur öffentlichen Ausschreibung des Baurechts unter www.zollikon.ch

 

 

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