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Ehemaliges Pflegeheim darf vorerst nicht verkauft werdenBis vors Verwaltungsgericht wehrten sich zwei Juristen gegen den Verkauf des früheren Wohn- und Pflegeheims am See. Nun bekommen sie recht: Das Verwaltungsgericht hebt den Entscheid des Bezirksrats auf und erklärt den Verkauf für ungültig.Mit nur einer Stimme Unterschied hiess die Gemeindeversammlung vor anderthalb Jahren den Verkauf des ehemaligen Wohn- und Pflegeheims am See gut. Für mindestens zehn Millionen Franken wollte der Gemeinderat die Liegenschaft verkaufen, die wegen des neu gebauten Wohn- und Pflegezentrums Blumen