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15 /2017 Es wird enger im Dorf

Von adminZoZuBo ‒ 12. April 2017

Es wird enger im Dorf

Hinter dem Gemeindezentrum und in Waltikon soll gebaut werden dürfen. Bis zum 9. Mai liegt der neue Bau- und Zonenplan im Gemeindehaus aus.

Eine dichtere Bebauung im Ortskern und durchgrünte Siedlungsgebiete an den Rändern und das alles mit weniger Vorgaben: Das könnte Wirklichkeit werden, wenn die neue Bau- und Zonenordnung im kommenden Jahr von der Gemeindeversammlung angenommen wird. Nun wurde der Plan erstmals der Öffentlichkeit vor­gestellt. «Machen Sie vom Ihrem Mitspracherecht Gebrauch», forderte Hochbauvorsteher Marc Bohnenblust die rund 150 Zuhörer auf. Fast 20 Jahre ist die aktuelle Bauordnung alt und damit längst überfällig. «Ausserdem werden in 20 Jahren circa 20’000 Menschen mehr im Bezirk Meilen leben und damit auch in Zumikon», führte der Gemeinderat aus. Es ist somit klar: Es wird enger werden in Zumikon. Die neue Ordnung sieht eine Ausweitung der Bebauung in den Zentrumsgebieten vor. Das betrifft die Route Waltikon, Dorfplatz und den Maiacher. So wird die grosse Wiese hinter dem Gemeindezentrum mit ihren mehr als 5000 Quadratmetern für die Bebauung freigegeben, auch die Freifläche am Waltikoner Kreisel, auf der die Übergangs-­Migros stand, ist Bauland. Ein Haus mit bis zu sechs Stockwerken kann hier entstehen. Die neue Ordnung, die sich auch an einer Entwicklungsstudie orientiert, die vor vier Jahren erstellt wurde, setzt auf weniger Vorschriften, auf Beratung statt Kontrolle, wobei die Identität Zumikons bewahrt werden solle. Wegfallende Vorschriften betreffen zum Beispiel die Fassaden- und Dachgestaltung, zudem sollen Neu- und Anbauten erleichtert werden. Voraussetzung dafür sei aber die Schaffung von ausreichendem Freiraum. Bei seinem Referat erläuterte Ortsplaner Reto Wild im Gemeindesaal, wie die Arbeitsgruppe vorgegangen war. So galt es gleichermassen die Bereiche Siedlung, Natur, Verkehr und öffentliche Bauten im Auge zu behalten. Parallel mussten der historische Dorfkern und historische Siedlungsstrukturen berücksichtigt werden. «Auch, wenn diese neue Bau- und Zonenordnung angenommen werden soll, heisst das nicht, dass die Zukunft so aussieht. Sie könnte so aussehen», schloss Marc Bohnenblust den Abend. In mehreren Beiträgen wird der Zolliker Zumiker Bote die geplante Bau- und Zonenordnung vorstellen: So ist vorgesehen, dass in der Kernzone ein weiteres Vollgeschoss möglich ist. Im Gegenzug werde auf die Möglichkeit des zweiten Dachgeschosses verzichtet und die Gesamthöhe nicht erhöht. Dadurch entstünden kompaktere Gebäudevolumen mit drei Vollgeschossen. Ebenso sollen Untergeschosse als Wohnraum anrechenbar sein. In den bisher nicht zulässigen Untergeschossen seien im Laufe der Zeit Saunen, Bastelzimmer oder Büroräume entstanden. Diese kommen somit aus der rechtlichen Grauzone. Auch zwischen den Häusern wird es enger. So muss bislang auf beiden Seiten ein grosser Abstand zum Nachbarhaus eingehalten werden. In Zukunft würde ein vergrösserter Abstand auf einer Gebäudeseite ausreichen. Auch in der Gewerbezone wird auf die Einhaltung eines grossen Abstands verzichtet.

Offener und flexibler würden auch die Vorschriften für Attikageschosse. Bei einer besonders guten ­Gestaltung, so Reto Wild bei der Präsentation, könne man auch in der Kernzone vom Gebäudeprofil abweichen. Ebenso verzichtet die geplante Regelung, auf den Mindestwohnanteil zu verzichten. Zeitgenössische Architektur soll ermöglicht werden, dafür entfallen strenge Vorgaben für die Fassaden- und Dachgestaltungen. Was genau eine «besonders gute Gestaltung» sei, konnte nicht konkret beantwortet werden. Grundsätzlich gelte das Planungs- und Baugesetz als Grundlage, dazu würden ein Architekt und die Baukommission letztendlich entscheiden. Insgesamt werden die Bauzonen flächenmässig nicht grösser, sondern enger bebaut. Dabei könne es durchaus «Geschänkli» geben, wie Marc Bohnenblust hervorhob. Wird eine Überbauung durch einen Zusammenschluss von Liegenschaftsinhabern möglich, kann es einen Bonus geben . Voraussetzung ist dabei aber auch die Schaffung von mindestens 30 Prozent Freifläche. (bms)

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