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28/2017 Entscheid soll an der Urne fallen

Von adminZoZuBo ‒ 14. Juli 2017

Entscheid soll an der Urne fallen

Der Bezirksrat hat die Beschwerde gegen den Beschluss für die nachträgliche Urnen­abstimmung abgewiesen. Dafür braucht es nun jedoch einen neuen Termin. Bis zu diesem könnte es dauern.

Geht es nach dem Bezirksrat, wird über die sogenannte Initiative Widmer an der Urne abgestimmt. Wie letzte Woche bekannt wurde, hat die Rechtsmittelinstanz die Beschwerde von Felix Wirz abgewiesen. Das Mitglied der EVP Zollikon wehrte sich mittels Gemeindebeschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 22. März, bei welcher der Antrag von FDP-Nationalrat Beat Walti auf die nachträgliche Urnenabstimmung gutgeheissen wurde. Zuvor hatten sich 400 Stimmberechtigte für die Initiative der fünf Zolliker Baugenossenschaften ausgesprochen, die verlangt, dass die Realisierung von Wohnungen auf dem Areal Beugi an sie abgegeben wird. Entgegen dem Vorschlag des Gemeinderates, der die Zürcher Baugenossenschaft Zurlinden als Baurechtsnehmer bestimmt hat, sollte zudem auf den vorgesehenen Grossverteiler Coop verzichtet werden.

Falsches Rechtsmittel gewählt

Auf die eigentliche Rüge habe der Bezirksrat nicht eingehen müssen, erklärt Ratsschreiberin Elvira Müller auf Anfrage. So hat sich der Zollikerbergler mit der Gemeindebeschwerde zur Wehr gesetzt, hätte dies aber mit einem Stimmrechtsrekurs machen müssen. «Dieser kommt zur Anwendung, wenn wie im vorliegenden Fall die Verletzung von politischen Rechten geltend gemacht wird», führt die Ratsschreiberin aus. Felix Wirz vertrat die Meinung, dass eine nachträgliche Urnenabstimmung nicht zulässig sei, da übergeordnetes Recht verletzt wurde. Im Gegensatz zur Gemeindebeschwerde beträgt die Rekursfrist bei einem Stimmrechtsrekurs nicht 30 Tage, sondern nur deren fünf. Auf diese Weise sollen Rekursverfahren rascher über die Bühne gehen. Dass es nun in Zollikon doch zu einer Verzögerung kommt und die Urnenabstimmung nicht wie einst vorgesehen am 24. September über die Bühne gehen kann, hat gemäss Elvira Müller aber nicht nur mit den anstehenden Gerichtsferien zu tun, welche die Frist, innerhalb derer gegen den Entscheid des Bezirksrat Einspruch erhoben werden kann, bis zum 4. September erstreckt. «Mit Blick auf die Vorbereitungshandlungen wäre es ohnehin knapp geworden», sagt sie. Der Zolliker Gemeinderat hat den Abstimmungstermin vom 24. September verschoben, wie er mitteilt. Der neue steht noch nicht fest. Der nächste Abstimmungstermin wäre am 26. November. Wie der Bund letzte Woche aber bekannt gab, verzichtet er – was aussergewöhnlich ist – an diesem Datum auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung. Ob in Zürich kantonale und kommunale Abstimmungen stattfinden, ist noch nicht klar. So könnte es unter Umständen auch 2018 werden, bis die Initiative Widmer an die Urne kommt.

Materielle Prüfung verlangt

Felix Wirz zeigt sich über das Urteil des Bezirksrats erstaunt. Aus der Stellungnahme der Gemeinde gehe hervor, dass nicht mal ihr respektive ihrem Rechtsvertreter klar war, welches Rechtsmittel hätte ergriffen werden müssen. «So konnten wir als juristische Laien das doch erst recht nicht wissen.» In so einem Fall könne ein Fristwiederherstellungsgesuch innert 10 Tagen eingereicht werden, was er nun machen wird. «Damit kann unter Umständen erreicht werden, dass der Bezirksrat die Beschwerde, neu als Stimmrechtsbeschwerde, doch noch materiell prüfen muss.» Initiant Jürg Widmer bedauert die Verschiebung, wie er sagt. «Ich hätte gerne bald Klarheit gehabt.» Er unterstreicht, dass der Rekurs gegen den Weiterzug an die Urne nicht aus dem Kreis der Baugenossenschaften stamme, was er sich teilweise habe müssen vorwerfen lassen. Er spüre aber auch eine grosse Solidarität in der Bevölkerung. Etwas Positives sehe er in der Verschiebung des Abstimmungstermins aber dennoch: «Jetzt hat der Gemeinderat immerhin Zeit, sich der Liegenschaftengeschäfte der Gemeindeversammlung vom Dezember 2016 anzunehmen.» An dieser wurden die Geschäfte von zwei der drei freigewordenen Kindergartenliegenschaften im Zollikerberg zurückgewiesen, die der Gemeinderat im Baurecht abgeben beziehungsweise verkaufen wollte. (mmw)

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