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38/2017 Luxus oder Notwendigkeit?

Von adminZoZuBo ‒ 21. September 2017

Luxus oder Notwendigkeit?

Die Rechnungsprüfungskommission Zumikon spricht sich gegen die Aula aus. Für den Gemeinderat ist sie dagegen ein notwendiges Element einer zeitgemässen Schule.

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) Zumikon hat sich mit den vorliegenden Geschäften der Gemeindeversammlung befasst und spricht klare Empfehlungen aus. So beantragt sie, den Kredit für den Umbau der Aula abzulehnen. In der aktuellen finanziellen Situation sei eine grosszügig ausgestattete Aula nicht tragbar. Zudem basiere die Kreditsumme von 2,89 Millionen Franken auf einer Grobkostenschätzung und nicht alle Nutzungen der Aula hätten mit dem Schulbetrieb zu tun. Dass es einen Versammlungsraum geben müsse, sei klar. Dieser stehe aber mit dem Kirchgemeindesaal und dem Gemeindesaal ausreichend zur Verfügung. Diesen Argumenten widerspricht der Gemeinderat: Er sei sich der weiterhin angespannten finanziellen Situation durchaus bewusst. So sei ein vielseitig nutzbarer Versammlungsraum im Zumiker Schulhaus aber kein «nice-to-have», sondern ein notwendiger Standard, wie er in allen grösseren Schulanlagen vorhanden ist. Die hin und wieder genannten Alternativen, Gemeindesaal und Singsaal, würden bereits intensiv von der Gemeinde, der Schule, von Vereinen, Freizeitzentrum und Musikschule genutzt. Über den Kirchgemeindesaal könne die Gemeinde nicht frei verfügen. Zudem würden die Räume im Gemeinschaftszentrum aufgrund der geplanten Sanierung für eine noch nicht absehbare Zeitspanne nicht verfügbar sein. Die Kosten für die Erstellung der Aula sowie deren Folgekosten seien im Finanzplan 2018 bis 2022, wie er am 6. Juni 2017 präsentiert wurde, bereits enthalten; es entstünden also keine zusätzlichen Investitionskosten. Für die stillgelegte Lehrschwimmhalle bestehe derzeit kein anderer Verwendungszweck – es sei auch keine anderweitige Nutzung vorgesehen oder angedacht. Der Gemeinderat erachtet es als wenig sinnvoll, diesen Raum auch über die nächsten Jahre hinweg ungenutzt zu lassen und den erforderlichen Unterhalt ohne Gegenwert leisten zu müssen. Es bestehe auf der einen Seite ein ausgewiesener Bedarf für eine Aula und auf der anderen Seite verfüge die Schule über einen leer stehenden Raum mit dem benötigten Volumen.  

«Kein Ruhmesblatt»

Ebenso spricht sich die Rechnungsprüfungskommission gegen die Genehmigung von Abrechnung und Nachtragskredit für Umbau und Sanierung am Pflegezentrum Forch aus. Die Gründe lägen schon in der Anfangsphase des Projekts: Bereits im Oktober 2012 seien die Behördenvertreter von Zumikon und Maur darüber informiert worden, dass mit Mehrkosten von 2,5 Millionen Franken zu rechnen sei. Dabei sei der grösste Teil der Mehrkosten auf Planungsfehler zurückzuführen. Aus diesem Grund habe die RPK seinerzeit beantragt, das Projekt zu sistieren. Im Februar 2013 habe der Gemeinderat die Kommission darüber informiert, dass die erneute Durchführung einer Urnenabstimmung keine Alternative zu einer raschen Realisierung sei. Im März 2014 hätten die Zahlen gezeigt, dass eine Kreditüberschreitung von insgesamt 3 Millionen Franken vorliege – 1,2 Millionen davon zulasten von Zumikon. Mittlerweile seien zu diesen 3 Millionen weitere 2 Millionen dazugekommen. «Aufgrund dieser Reihe von planerischen Fehlern und finanzpolitischen Fehlentscheiden kann und will die RPK der Gemeindeversammlung die Genehmigung der Abrechnung und des Nachtragskredits, den sie zu einem früheren Zeitpunkt vermeiden wollte, nicht beantragen.» Zusätzlich hat die RPK dem Gemeinderat empfohlen, den gesamten Prozess des Umbaus und der Sanierung des Hauptgebäudes im Detail analysieren zu lassen.
Der Gemeinderat betont dagegen, dass er sich vollauf bewusst sei, dass die massive Kreditüberschreitung kein Ruhmesblatt sei. Er bestätigt, dass er im Herbst 2012 ein erstes Mal darüber informiert wurde, dass Mehrkosten entstehen würden. Vor einem vorschnellen Entscheid wollte er aber zunächst die ersten umfangreichen Submissionsrunden abwarten, um gestützt darauf abzuschätzen, ob sich die absehbaren Mehrkosten bestätigen, weiter erhöhen oder allenfalls wieder verkleinern würden. Daraufhin habe er im Frühjahr 2014, in Absprache mit der Gemeinde Maur, entschieden, das Projekt weiter voranzutreiben. Er sei auch nach wie vor der Meinung, dass der damals gefällte Entscheid zu diesem Zeitpunkt und mit der damaligen Faktenlage richtig war. Es habe keine wirkliche Alternative zu diesem Vorgehen bestanden, ohne das gesamte Projekt zu riskieren und damit einen grossen, bereits für die Planung ausgegebenen Betrag vollständig zu verlieren. Die Sanierung des Pflegezentrums sei zwingend erforderlich. Ein Neubau wäre noch einmal deutlich teurer gewesen.

Keine rechtlichen Folgen

Die Zollinger-Stiftung sowie die Gemeinden Zumikon und Maur hätten aus diesem Vorhaben ihre Lehren gezogen und würden alles daran setzen, solche massiven Nachtragskredite in Zukunft zu vermeiden. Eine Ablehnung der Schlussabrechnung würde daran nichts ändern und hätte auch keinerlei rechtlichen oder anderen Folgen. Aus diesem Grund empfiehlt der Gemeinderat nach wie vor die Genehmigung der Abrechnung. Die Schlussabrechnung sowie den Nachtragskredit für das Hallenbad Juch empfiehlt die RPK in Übereinstimmung mit dem Gemeinderat zur Annahme. (bms)

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