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40/2017 Beschwerde gegen Mindestfallzahlen

Von adminZoZuBo ‒ 6. Oktober 2017

Beschwerde gegen Mindestfallzahlen

Wie viele Operationen muss ein Arzt machen? Der Zürcher Regierungsrat will diese Zahl vorschreiben. Dagegen wehrt sich das Spital Zollikerberg zusammen mit anderen Regionalspitälern juristisch: Beim Bundesverwaltungsgericht erheben sie Beschwerde.

Fachärzte für ­Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sollen künstliche Hüft- oder Kniegelenke nur dann ersetzen dürfen, wenn sie mindestens 50 Erst­implantationen pro Jahr durchführen. Bei der gynäkologischen ­Tumorchirurgie soll die Mindestfallzahl pro Spital und auch pro Operateur bei 20 liegen. Das sind die beiden Fachbereiche, in denen das Spital Zollikerberg vom Beschluss des Zürcher Regierungsrates betroffen ist. Dieser hatte im August entschieden, dass per 1. Januar 2018 die Spitallisten aktualisiert und per 2019 Mindestfallzahlen für Operateure eingeführt werden. Zwecks Qualitätssicherung sollen Mindestfallzahlen in den Bereichen Schilddrüsenchirurgie, Hüft- und Knieprothesen, ­gynäkologische Tumore und Brustkrebsbehandlung eingeführt werden. Sie sollen bei zwischen zehn und fünfzig Fällen jährlich liegen. Dagegen wehren sich mehrere ­Regionalspitäler, die sich in einer IG zusammengeschlossen haben, darunter das Spital Zollikerberg. Der Regierungsrat ändere während des Spiels die Regeln, reklamiert die IG, denn die aktuelle Spitalplanung beruhe auf Vereinbarungen, die bis 2020 Gültigkeit hätten.

«Unverhältmässige Zahl»

Im Spital Zollikerberg wurden im vergangenen Jahr 189 Knie- und Hüftgelenkprothesen durchgeführt, 56 Brustoperationen (beide Mindestfallzahl pro Spital je 50) sowie 41 übrige gynäkologische Tumore (Mindestfallzahl pro Spital 20). Theoretisch hätte das Spital somit bei den Mindestfallzahlen pro Spital kein Problem. «Die Zahlen sind aber nicht jedes Jahr gleich und die Hochrechnung für 2018 bei den Brustoperationen liegt bei 51», sagt Orsola Vettori, Direktorin des Spitals Zollikerberg. Sogar nur bei 18 liege die Hochrechnung bei den übrigen gynäkologischen Tumoren. Hier sei es so, dass das Spital Zollikerberg mindesten zwei Operateure brauche, um eine 24-Stunden-Versorgung gewährleisten zu können. Müssten diese jeweils 20 Eingriffe pro Jahr vornehmen, bedeute das 40 Fälle pro Jahr für das Spital. «Diese Zahl ist nicht verhältnismässig», findet die Spitaldirektorin und zieht den Vergleich mit der Herzchirurgie, wo die Mindestfallzahl pro Spital bei bloss 10 Fällen liege. «Mindestfallzahlen pro Operateur sind in diesem hochspezialisierten, auf grosse Spitäler beschränkten Fachbereich interessanterweise nicht vorgesehen».

Falscher Anreiz

Mindestfallzahlen pro Operateur sind ein absolutes Novum in der Schweiz. Gemäss Orsola Vettori gibt es auch im Ausland kaum solche Regelungen. «Der Anreiz besteht, dass mehr als nötig operiert wird», warnt die Spitaldirektorin, fügt aber an, dass dies gegen die im Spital Zollikerberg gültige und von allen Kaderärzten unterschriebene Spitalcharta verstosse. Bei sehr komplexen Eingriffen, wie sie in der hochspezialisierten Medizin wie der Herzchirurgie vorkommen, würden für Orsola Vettori Mindestfallzahlen pro Operateur Sinn machen. Nicht aber bei Eingriffen, die zur Grundversorgung oder zur spezialisierten Versorgung gehörten. Zur Grundversorgung gehören die Operationen von Knie- und Hüftgelenksprothesen, deren Reglementierung kritisiert die Spitaldirektorin: «Wer Erstoperationen beherrscht, ist nicht automatisch für Revisionseingriffe qualifiziert», die neue Vorschrift sei somit nicht sachgerecht. Bei den Revisionsoperationen gebe es anspruchsvolle und weniger anspruchsvolle, das heisst sie gehörten entweder zur Grundversorgung oder zur spezialisierten Versorgung, in Ausnahmefällen – in Verbindung mit Tumoren – zur hochspezialisierten Versorgung. Daher brauche es vielmehr Operateure mit spezifischem Know-how, über die das Spital Zollikerberg verfügt. «Das Spital Zollikerberg hat in der Orthopädie einen sehr breiten Leistungsauftrag und hat in diesem Leistungsbereich seit Jahrzehnten ein strategisches Schwergewicht», sagt Orsola Vettori. «Darauf haben wir aufgebaut und entsprechende unser Personal rekrutiert.»

Wichtiger Zeitfaktor

Bei der kurzfristigen Anpassung des Züricher Regierungsrates handle es sich um einen massiven Eingriff in die Planungs- und Investitionssicherheit und untergrabe die Wettbewerbsfähigkeit der Regionalspitäler, schreibt die IG in ihrer Mitteilung zur Beschwerde, die sie beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat. Gleichzeitig löse der Regierungsrat einen weiteren Regulierungsschub im Gesundheitswesen aus. Orsola Vettori hält fest, dass die Reaktion des Spitals Zollikerberg bei gleichbleibenden Vorgaben betreffend Mindestfallzahlen gleich ausgefallen wäre, auch wenn die Änderungen nach den bis ins Jahr 2020 geltenden Vereinbarungen vorgesehen wären. «Wichtig ist allerdings der Zeitfaktor», denn das Spital Zollikerberg sei daran, Kooperationen aufzubauen, die Einfluss auf die Fallzahlen haben könnten, sodass höhere Fallzahlen zu einem späteren Zeitpunkt möglich wären. (mmw)

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