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10/2018 Zumikon sagt Ja. Aber.

Von adminZoZuBo ‒ 9. März 2018

Zumikon sagt Ja. Aber.

An gleich zwei Abenden wurde eine gemässigte Bau- und Zonenordnung verabschiedet. Das Filetstück Waltikon bleibt in der Kernzone und die zahl­reichen Sonderregelungen wurden en bloc gestrichen.

Es ging um nichts Geringeres als das zukünftige Gesicht von Zumikon an den Gemeindeversammlungen, die am Montagabend anfingen und am späten Dienstagabend zu Ende gingen. Wo und wie kann was demnächst gebaut werden? Das beschäftigte die mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger, die in den Gemeindesaal geströmt waren. Die Unmengen von Wasser und Müsliriegeln, die parat standen, liessen schon ahnen: Es wird spät.

Und die ersten 90 Minuten wurde erst mal diskutiert, ob überhaupt über den ausgehandelten Richtplan und die BZO abgestimmt werden soll. Gleich drei Rückweisungsanträge wurden gestellt. Es wurde beanstandet, dass die Formulierungen zu schwammig seien, dass es keine drei Ortszentren geben solle, dass es zu viele Sondervorschriften gebe. «Mit dieser Verdichtung wird ein Albtraum wahr», formulierte es ein Votant. Doch nach anderthalb Stunden stand fest: Die Rückweisungsanträge wurden alle vom Stimmvolk abgelehnt. Die Diskussion konnte beginnen. Auch zur Freude vieler Gäste, die Wohnraum in Zumikon besitzen, selber aber nicht hier wohnen. Sie waren nicht redeberechtigt, machten ihren Gefühlen aber gerne durch Beifallsbekundungen Luft.

«Denken Sie bitte an den Gemeinnutz und nicht an den Eigennutz», mahnte Hochbau-Vorsteher Marc Bohnenblust zu Beginn. «Wir reden über eine Bauordnung, nicht über Baubewilligungen», führte er aus und räumte ein, dass er Ängste verstehen könne, diese aber völlig unbegründet seien. Das sahen viele der Bürger – die Hausbesitzer – naturgemäss anders. Wird nebenan ein Hochhaus hochgezogen, sinkt der Wert einer Immobilie schnell.

Filet bleibt Filet

Zunächst stellte Ortsplaner Reto Wild den erarbeiteten Richtplan mit Blick auf Siedlung, Verkehr und Landschaft vor. Im Mittelpunkt stand dabei das Grundstück Waltikon/Dorfstrasse – ein unbebautes Stück Land im Herzen des Dorfes. Nach teilweise emotionalen Einwänden beschloss die Versammlung gegen die Vorlage, das Land in der Kernzone zu belassen und eine Bebauung bis zu sechs Geschossen auszuschliessen. Auch der Einwand von Gemeindepräsident Jürg Eberhard, dass ein Grossteil des Landes der Gemeinde gehöre und bei einem Verkauf mehr wert wäre, wäre es höher bebaubar, zog nicht. Die Stimmbürger votierten mit einer knappen Zweidrittelmehrheit für eine gemässigte Bebauung am Kreisel.

Ein viel zitiertes Wort der Abende war «Verdichtung». Der Plan der Gemeinde sieht eine engere Bebauung in den drei Zentren Waltikon, Dorfplatz und Maiacher vor, wobei der Maiaicher nur noch als «zentrumsnaher Wohnraum» eingestuft wird. Zumikon soll so nicht in die Breite ausfransen, sondern attraktiven Wohnraum fussläufig zum ÖV bieten. Die Stimmbürger fanden: Ja, aber nicht zu nah. So wurde der grosse Wohnabstand im Gebiet W2/25 von neun Metern auf zehn Metern hochgehandelt. In Zumikon wird Privacy gross geschrieben und hoch gehandelt. Dabei sieht die vorgelegte BZO eher eine Verdichtung nach innen vor. Heisst: Mit zwei Vollgeschossen und nur einem Dachgeschoss soll Wohnraum effektiver genutzt werden. Überhaupt der Wohnraum: Er machte lange von sich reden.

Höher, nicht enger

Und so entschied das Stimmvolk: In den Wohnzonen darf höher gebaut werden (von 6,50 bis 8,10 Meter). Mehr Flexibilität wird es in der Gestaltung der Dachformen geben, auch Flachdächer sind in der Zone W2/25 erlaubt. Höhere Bauten genehmigte die Versammlung auch für den Bereich «öffentliche Bauten». Eindringlich hatte Marc Bohnenblust gefordert: «Geben Sie uns die Flexibilität für einzelne Projekte.» Somit wurde ein Änderungsantrag für die Beschränkung auf 9,50 Meter abgelehnt.

Zur Diskussion sollten anschliessend die Sonderbauvorschriften kommen – 23 Artikel an der Zahl, verteilt auf vier Gebiete. «Es geht um kein konkretes Projekt. Wir wollen nur den Rahmen für Entwicklungen schaffen», so Marc Bohnenblust. Konkret ging es um Anbauten, Aufstockungen und Neubauten in den Zentrumsgebieten. Doch die Versammlung sah den Bedarf nicht: «Wir haben keinen Siedlungsdruck», hiess es. Und so wurde der Antrag, sämtliche Vorschläge zur Sonderbauregelung zu streichen, mit 118 zu 89 mit viel Beifall angenommen.

Belebter Dorfplatz Zentrales Thema des zweiten Abends war auch die Belebung des Dorfplatzes. Mit der Einzonung der Fläche hinter dem Gemeindezentrum soll diese durch weitere Bebauung geschaffen werden. Eingezont wurde ebenfalls der Parkplatz am Schwäntenmos. Hier soll das neue Feuerwehrgebäude entstehen. Das jetzige Grundstück mitten im Dorf sei für Wohnzwecke besser geeignet, unterstrich Jürg Eberhard.

Nach insgesamt mehr als sieben Stunden Diskussion wurde die neue Bau- und Zonenordnung samt Richtplan angenommen. In Kraft treten wird sie Anfang 2019 – wenn kein Rekurs eingeht und der Kanton seine Zustimmung erteilt. (bms)

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