Spezifische Förderung für begabte Kinder

Von Birgit Müller-Schlieper ‒ 11. September 2020

An der Gemeindeversammlung vom 22. September beantragt die Schulpflege Zumikon eine neue kommunale Teilzeitstelle und einen Kreditrahmen von jährlich maximal 90’000 Franken. Dazu äussert sich Schulpräsident Andreas Hugi.

Andreas Hugi setzt sich für die Förderung begabter Schüler und Schülerinnen ein. (Bild: zvg)

Herr Hugi, Begabungsförderung gehört zum Grundauftrag der Volksschule. Warum soll in Zumikon eigens dafür eine Lehrkraft eingestellt werden?

Grundsätzlich erfolgt die Förderung von Begabungen in den Klassen, aber Kinder mit ausgeprägter Begabung erreichen wir damit zu wenig. Zwar haben Klassenlehrer die Möglichkeit, zusätzlaich Heilpädagoginnen einzubinden; diese sind aber primär davon absorbiert, Schüler mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Wir brauchen deshalb zusätzliche Unterstützung im Rahmen einer 60-Prozent-Stelle. Übrigens haben dies alle anderen Schulen im Bezirk erkannt und verfügen bereits über entsprechende Angebote. Mit der Einführung einer spezifischen Begabungs- und Begabtenförderung schliesst die Primarschule Zumikon eine Lücke.

Der Antrag zur Schaffung dieser Stelle ist ein Traktandum der kommenden Gemeindeversammlung, obwohl eine entsprechende Lehrkraft ihre Arbeit bereits aufgenommen hat. Wie passt das zusammen?

Wir stellen Lehrkräfte jeweils auf Beginn eines Schuljahrs, also per August an. Aufgrund der coronabedingten Verschiebung der Gemeindeversammlung vom Juni auf September war eine Behandlung unseres Kreditantrages für das Schuljahr 2020/21 nicht mehr möglich. Deshalb haben wir per 1. August 2020 bis Ende 2020 eine Fachlehrerin befristet angestellt. Sollte die Gemeindeversammlung unseren Antrag ablehnen, würden wir die Stelle wieder aufheben. Ich bin aber zuversichtlich, dass der Nutzen dieser neuen Stelle erkannt wird.

Die Schulpflege stellt damit erstmals seit Bestehen der Einheitsgemeinde einen eigenen Antrag an die Gemeindeversammlung.

Ja, das ist ein Novum. Gemäss ­unserer Gemeindeordnung hat die Schulpflege – als gewählte Behörde und sogenannt «eigenständige Kommission» – die Kompetenz, selbst Anträge an die Gemeindeversammlung zu stellen. Diese gehen zunächst an den Gemeinderat, der sie unverändert, aber zusammen mit einem eigenen Antrag weiterleitet. Dies wurde im vorliegenden Fall so gehandhabt. Der Gemeinderat unterstützt uns und beantragt die Annahme der Vorlage.

Wie wird diese Förderung konkret aussehen? Wer kann davon profitieren?

Mädchen und Buben, die in einem oder mehreren Bereichen ihren Mitschülern deutlich voraus sind, werden gezielt gefördert. Dies erfolgt einerseits während des Regelunterrichts in den Klassen durch Anreicherung des Schulstoffs mit zusätzlichen Themen und Inhalten. Das nennen wir «Begabungsförderung». Anderseits sollen für einzelne Schüler auch halbjährlich wechselnde Projekte und Mentorings ausserhalb der Klasse angeboten werden. Das nennen wir «Begabtenförderung». Parallel unterstützt die neue Lehrerin die Klassenlehrer. Es soll zudem eine Vernetzung zu den Eltern geben. Wir stellen das Konzept auch auf unserer Webseite vor.

Beantragt wird eine Teilzeitstelle und ein Kredit von 90’000 Franken. Verdienen alle Lehrpersonen in Zumikon so gut?

Das tönt nach mehr, als es ist. Wir rechnen für die 60-Prozent-Stelle mit 60’000 bis 80’000 Franken pro Jahr, inklusive aller Lohnnebenkosten. Da es ein wiederkehrender Kredit ist, brauchen wir etwas Flexibilität für die Zukunft und beantragen deshalb «maximal 90’000 Franken».

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