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Parolen Zumikon

Von eingesandt ‒ 20. November 2020

Samstag, 28. November 2020, 10.00 Uhr, Gemeindesaal, Gemeinschaftszentrum, Dorfplatz 11

Traktandiert sind folgende Geschäfte

  1. Budget 2021. Festsetzung Steuerfuss. Genehmigung.
  2. Liegenschaft Schwäntenmos 7 (Werkhof). Ermächtigung zur Abgabe des Grundstücks im Baurecht. Zustimmung.
  3. Liegenschaft Mettelacher 5 (Feuerwehrgebäude). Ermächtigung zum Verkauf des Grundstücks. Zustimmung.
  4. Inlandhilfe und Not-/Soforthilfe. Festlegen der Beiträge für drei Jahre. Genehmigung.
  5. Vorsorgewerk Zumikon. Senkung Umwandlungssatz. Erhöhung der Sparbeiträge als flankierende Massnahme. Zustimmung.
  6. Verordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Totalrevision. Genehmigung.
  7. Beantwortung von allfälligen Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz.

Fortführung der Hilfe ist ein Muss

Wegen der hohen Anzahl der Corona-Infektionen hat die CVP Zumikon darauf verzichtet, eine Parteiversammlung abzuhalten. Die Parolen für die Gemeindeversammlung vom 28. November 2020 wurden auf dem Zirkulationsweg gefasst.

Mit einer Ausnahme stimmt die Partei den Geschäften der bevorstehenden Gemeindeversammlung zu. Das Budget 2021 und die Beibehaltung des Steuerfusses von 85% wurden einstimmig gutgeheissen.

Die Abgabe der Liegenschaft Schwäntenmos 7 im Baurecht wird deshalb befürwortet, weil damit die Liegenschaft im Eigentum der Gemeinde bleibt und die Verhandlungen in erster Linie mit ortsansässigen Gewerbetreibenden geführt werden sollen.

Dem Verkauf der Liegenschaft Mettelacher 5 stimmt die Partei zu, weil damit der Neubau des neuen Feuerwehrgebäudes, des neuen Werkhofs und der neuen Altstoffsammelstelle im Schwäntenmos quer­finanziert werden kann.

Die Fortführung der Inland- und Not-/Soforthilfe ist für die CVP ein Muss.

Eine Mehrheit der CVP Zumikon lehnt die Anträge zum Vorsorgewerk Zumikon ab. Sie erachtet die Erhöhung der Sparbeiträge als flankierende Massnahme als nicht notwendig, zumal der Deckungsbeitrag dieses Vorsorgewerks überdurchschnittlich hoch ist und sich der angestrebte Umwandlungssatz im durchschnittlichen Rahmen bewegt.

Der Totalrevision der Verordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen stimmt die Partei zu, da sie notwendige Anpassungen und Kürzungen enthält.


Die FDP sagt Ja

Der Vorstand der FDP Zumikon empfiehlt alle Geschäfte der Gemeindeversammlung zur Annahme.


glp sagt Ja zu allen Vorlagen

An ihrer Parteiversammlung vom 11. November stellte die Grünliberale Partei Zumikon die Ampel für alle Geschäfte auf Grün. Diskutiert wurde die Beteiligung der Gemeinde an den höheren Sparbeiträgen für ihre Mitarbeitenden im Zusammenhang mit der Senkung des Rentenumwandlungssatzes. Schliesslich überwog die Einsicht, dass bei einer Aktienquote von 30 Prozent der Sparguthaben eine Überdeckung von 18 Prozent nicht übertrieben erscheint. Das zweite Argument der Befürworter für den Vorschlag äusserte auch die Vermutung, dass ein Aderlass von fähigen Mitarbeitenden infolge einer kleinlichen Lösung unter dem Strich höhere Kosten verursachen könnte. Zum Jahresende dankt die glp auch dem Gemeinderat bzw. dem Führungsstab der Gemeinde für die umsichtige Führung in diesem herausfordernden Corona-Jahr.


Gegen die zusätzliche Subventionierung

Unter Beachtung strenger Schutzmassnahmen hat die SVP Zumikon am 12. November ihre Parteiversammlung zur ­Parolenfassung für die anstehende vollbepackte Gemeindeversammlung durchgeführt. Trotz eines geplanten Defizits von ca. einer ­Million Franken fand das Gemeindebudget für das Rechnungsjahr 2021 die Gnade der Anwesenden. Auch der Verkauf bzw. die Abgabe im Baurecht von zwei nicht mehr benötigten Landstücken in Gemeindebesitz und die Verlängerung des Kredits für die Inland- bzw. Nothilfe sowie die neue Friedhofsverordnung fanden die Zustimmung der Sektion.

Nicht einverstanden ist die SVP Zumikon mit der geplanten zusätzlichen Subventionierung des Vorsorgewerks Zumikon (der Pensionskasse der Gemeindeangestellten). Der Gemeinderat will die notwendig gewordene Senkung des Umwandlungssatzes auf 5% mittels einer wiederkehrenden Zusatzzahlung von zunächst 70 000 Franken pro Jahr mildern. Aufgrund der verheerenden Negativzinspolitik der Nationalbank sind die Umwandlungssätze und damit die Renten leider auf breiter Front am Sinken, es ist also die gesamte Bevölkerung betroffen. In der Privatwirtschaft gibt es aber keine flankierenden Massnahmen, und da ist es störend, wenn eine kleine Minderheit auf Kosten der Allgemeinheit eine Vorzugsbehandlung genösse. Es sei auch daran erinnert, dass die Versicherten des Vorsorgewerks bereits sehr privilegiert sind, indem einerseits die Arbeitgeberbeiträge 60% der Vorsorgebeiträge ausmachen (üblich sind 50%) und sie andererseits als öffentliche Angestellte gerade in diesen schwierigen Zeiten eine überdurchschnittliche Arbeitsplatzsicherheit geniessen. Aus diesen Gründen empfiehlt die SVP Zumikon, diese Vorlage abzulehnen und folgt damit der Empfehlung der Rechnungsprüfungskommission.

 

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