Doch Bahnschranken im Zollikerberg?

Von ‒ 7. Januar 2021

Das Bundesamt für Verkehr hat die Einsprachen gegen die geplanten Bahnschranken bei den Forchbahnübergängen Binz- sowie Trichtenhauserstrasse im Zollikerberg abgelehnt. Sowohl beim Quartierverein als auch bei der Gemeinde stösst der Entscheid auf grosses Unverständnis.

Forchbahnübergang Binzstrasse
Werden bei den Forchbahnübergängen Binz- sowie Trichtenhauserstrasse bald Bahnschranken installiert? (Bild: ab)

Der Fahrbahnübergang Binzstrasse ist heute mit einer Lichtsignalanlage gesichert, welche bereits seit Jahren in Betrieb ist. Das Eisenbahngesetz verlangt inzwischen jedoch Bahnschranken bei Fahrbahnübergängen über das Trassee der Eisenbahn. Schon 2014 hat deshalb die Forchbahn AG ein Projekt für Bahnschranken beim Bahnübergang Binzstrasse, zusammen mit Verkehrsstudien für den Betrieb des Verkehrsknotens, erstellt und es dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Prüfung vorgelegt. Dieses hat das Projekt dann 2015 öffentlich zur Vernehmlassung aufgelegt, worauf der Quartierverein Zollikerberg, die Gemeinde Zollikon, das kantonale Amt für Verkehr sowie diverse private Anwohner Einsprache erhoben.

Nun, fünf Jahre nach der öffentlichen Auflage, ist der fast 50-seitige Beschluss des BAV beim Quartierverein eingetroffen. Das Fazit: Einsprache abgelehnt. «Wir finden die juristischen Begründungen mit Dutzenden Verweisen auf Gesetzesartikel und Bundesgerichtsurteile äusserst fadenscheinig und mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar», lautet die Reaktion von Fritz Wolf, Co-Präsident des Quartiervereins Zollikerberg. Denn mit der Einsprache habe man klarmachen wollen, welche Auswirkungen die geplanten Bahnschranken auf die Verkehrssituation im Zollikerberg haben. «Einerseits hätten diese mehr Staus sowie zusätzlichen Umwegverkehr durch Wohnquartiere zur Folge und auch die Buslinien, die schon jetzt Mühe haben, zu Stosszeiten ihren Fahrplan einzuhalten, würden sich weiter verspäten.» Ausserdem würde sich die bereits bestehende Quartiertrennung vergrössern.

Zum Projekt von Bahnschranken beim Fahrbahnübergang Trichtenhauserstrasse wurde derselbe Entscheid gefällt. Dort würde auch die Notfallzufahrt zum Spital Zollikerberg behindert.

Alternativlösung ebenfalls abgelehnt

Der Alternativvorschlag des Quartiervereins, dass die Forchbahn von der Station Zollikerberg bis zur Trichtenhauserstrasse gleich nach der Station Spital Zollikerberg als Tram und somit nach Strassenbahn- statt nach Eisenbahngesetz fahren könnte, wäre für Fritz Wolf die beste Lösung. «Bei einem Strassenbahnbetrieb wären keine Bahnschranken vorgeschrieben und die Blinklichtanlagen blieben gesetzeskonform. So gäbe es lediglich für die Schnellzüge ohne Halt im Zollikerberg ­einen Zeitverlust von wenigen Sekunden, was die Fahrplanstabilität der Forchbahn nicht gefährden würde», erklärt er. Als Vorbild für diese Idee dient die Waldenburgerbahn im Kanton Basel-Landschaft: Eine Schmalspurbahn mit einer Spurbreite von 750mm, die eine 13 Kilometer lange Strecke im Eisenbahnbetrieb mit Geschwindigkeiten bis zu 75 Kilometer pro Stunde fährt. An mehreren Stellen, zwei davon in Bad ­Bubendorf, fährt die Waldenburgerbahn allerdings im Trambetrieb mit 40 Kilometern pro Stunde über den Übergang unmittelbar bei der Station, der mit Lichtsignalen gesichert ist. «Dort wurde diese ­Lösung vom BAV bewilligt. Wieso also hier nicht?» Denn auch diesen alternativen Lösungsvorschlag hat das BAV abgelehnt. Hier lautet das Fazit, «dass aus betrieblicher Sicht – insbesondere unter Berücksichtigung des Faktors Mensch – auf das Befahren einzelner Bahnübergänge im Strassenbahnbetrieb innerhalb eines Streckenabschnittes mit Eisenbahnbetrieb möglichst zu verzichten ist.»

Gemeinde geht vor Bundes­verwaltungsgericht

Das BAV hat dem Quartierverein Zollikerberg in ihrem aktuellen Entscheid gar die Legitimation für eine Beschwerde abgesprochen. Es fehle der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem statuarischen Vereinszweck (… alle im öffentlichen Interesse liegenden Fragen, Wünsche, Anregungen und Begehren der Bewohner des Zollikerbergs zu bearbeiten und gegenüber den Behörden und zuständigen Instanzen zu vertreten) und dem Projekt. «Das können wir schlicht nicht nachvollziehen», sagt Fritz Wolf. Unabhängig von der Legitimation würde dem Quartierverein Zollikerberg aber die juristischen Kompetenzen sowie die finanziellen Mittel für eine erneute Einsprache fehlen. «Wir sind deshalb froh, dass die ­Gemeinde Zollikon nun im Namen aller handelt.» Denn auch hier sorgt der jüngste Entscheid des BAV für Kopfschütteln. «Statt einer gemeinsamen Lösungsfindung wird mit der juristischen Brechstange angesetzt», erklärt Gemeindepräsident Sascha Ullmann. Bei solch weitreichenden Auswirkungen sei unbedingt eine Gesamtbetrachtung der raumplanerischen Situation nötig. «Gerade im Zollikerberg darf es nicht sein, dass ohne Blick auf eine sinnvolle Gesamtlösung einseitige Anliegen durchgedrückt werden.» Denn das BAV bewertet in seinem Entscheid das Interesse der Bahnsicherheit höher als zum Beispiel dasjenige der Leistungsfähigkeit des Verkehrs­knotens und weist jegliche weitere Verantwortung von sich. «Leider beharrt die Forchbahn weiterhin auf dem Bahnbetrieb statt Trambetrieb, um die Kapazitäten ausbauen zu können. Doch davon profitiert der Zollikerberg nicht», sagt Sascha ­Ullmann. Für dieses Ziel werde der Bahnabschnitt noch stärker von der Umgebung abgetrennt. «Wir aber wollen eine Aufwertung und Öffnung des Raums, keine Abschottung.» Die städtebauliche Entwicklung entlang der Forchstrasse sei ohnehin anspruchsvoll. «Wir werden den Entscheid des BAV darum ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen.»

Nun hofft die Gemeinde auf eine definitive Ausnahmebewilligung oder auf die Einigung auf einen ­alternativen Trambetrieb auf besagter Strecke, «damit Kanton und Gemeinde gemeinsam ein Konzept erarbeiten können, das die Verkehrsproblematik im Zollikerberg nachhaltig löst.» Damit könnte ­beispielsweise die unterirdische Führung der Forchbahn erneut diskutiert werden, die bereits 2003 erstmals als mögliche Zukunfts­lösung geprüft wurde. Doch bis ­dahin ist es noch ein langer Weg. Für den Moment gilt es, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten.

Diskutieren Sie mit!
Was halten Sie vom Entscheid des BAV, die beiden Bahnübergänge im Zollikerberg mit Schranken zu sichern? Hinterlassen Sie eine Antwort unten im Kommentarfeld.

 

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