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Zwei neue Feuerwehrautos für Zumikon

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 8. Januar 2021

Neben einem neuen Reglement für den Gemeindesaal hat der Gemeinderat einen Kredit für die Ersatzbeschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge beschlossen.

Feuerwehrauto
Zwei alte Feuerwehrautos werden durch neue ersetzt. (Symbolbild: zvg)

In seiner letzten Sitzung des abgelaufenen Jahres befasste sich der Zumiker Gemeinderat unter anderem mit der Totalrevision des Betriebsreglements für den Gemeindesaal.

Das gegenwärtig gültige «Verwaltungs- und Betriebsreglement für den Gemeindesaal und den Vereinsraum im Gemeinschaftszentrum» und die separate «Tarif­ordnung Gemeinschaftszentrum» wurden 1982 in Kraft gesetzt. Die mittlerweile fast 40-jährigen Dokumente entsprechen nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen, weshalb Reglement und Tarifordnung einer Totalrevision unterzogen wurden. Das ist dem Protokoll der Sitzung zu entnehmen. Neu werden beide Dokumente zum «Betriebsreglement Gemeindesaal» zusammengeführt, damit die Mieter der Räumlichkeiten künftig sämtliche relevanten Informationen in einem einzigen Erlass finden. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden hat ergeben, dass die Gebühren in Zumikon deutlich zu tief angesetzt waren, eine gewisse Anpassung also angebracht war. Diese wurde in die Revision miteinbezogen. Das revidierte Betriebsreglement wurde vom Gemeinderat genehmigt und gilt seit dem 1. Januar 2021.

Beschlossen wurde auch, die zwei alten Feuerwehrfahrzeuge zu ersetzen. Die Fahrzeuge, ein Tanklösch- und ein Pionierfahrzeug, wurden 1996 bzw. 1989 angeschafft. Beide weisen trotz sorgfältiger Wartung massive Rost- und Technikschäden auf. Einzelne Ersatzteile können nicht mehr oder nur schwerlich beschafft werden. Es fallen jährlich kostspielige Unterhaltsarbeiten und Reparaturen an, während denen die Fahrzeuge jeweils für längere Zeit nicht einsatzfähig sind. Auch punkto Sicherheit genügen sie den heutigen Standards nicht mehr. Die beiden Grossfahrzeuge haben nach den Vorgaben der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) das Ende ­ihrer Lebensdauer von 25 Jahren erreicht.

Der Gemeinderat hat den erforderlichen Bruttokredit von insgesamt 1 049 200 Franken bewilligt. Die GVZ subventioniert die Anschaffung mit 270 000 Franken. Der ­Erlös der alten Fahrzeuge beläuft sich auf 17 000 Franken. Aufgrund der durchgeführten Submission wird der Auftrag an die Carrosserie ­Rusterholz AG, Richterswil, erteilt.

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