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Sechs Regeln fürs Schneeschaufeln

Von eingesandt ‒ 28. Januar 2021

Zum Bauen von Schneemännern und zum Schlitteln ist Schnee unerlässlich. Auf dem Trottoir und der Strasse sorgt er eher für Probleme. Wer muss ihn eigentlich wegräumen? Und wann?

  1. Zuständig ist immer der Besitzer einer Immobilie. Das gilt auch, wenn die Wohnungen vermietet sind. Von Schnee und Eis befreit werden müssen nicht nur der Weg, sondern auch Besucherparkplätze. Für den eigenen Parkplatz ist der Mieter zuständig.
  2. Nicht ausruhen dürfen sich allerdings Mieter eines Einfamilienhauses. Hier ist nicht der Vermieter in der Pflicht, sondern der Bewohner.
  3. Der Schnee darf nicht auf das Nachbargrundstück geschaufelt werden und natürlich auch nicht auf öffentlichen Grund wie die Strasse.
  4. Es muss nicht der komplette Gehweg geräumt werden. Den Fussgängern darf eine Beeinträchtigung zugemutet werden. Es gilt die Faustregel, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können.
  5. Auch wenn es nachts stark schneit, muss der Besitzer nicht morgens um vier die Schneeschaufel schwingen. Grundsätzlich gilt, dass zwischen 7 und 21 Uhr geräumt sein muss.
  6. Streusalz hilft zwar gegen Glätte, schadet aber der Natur und kann auch den Unterboden von Autos angreifen. Als Alternative bieten sich Kies oder Splitt an. Wenn Schnee und Eis geschmolzen sind, können die feinen Steinchen zusammengekehrt und im nächsten Winter wiederverwendet werden.

Quelle: hausinfo.ch

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Eine Antwort

  1. Jaja das waren noch Zeiten als wir in der Schule lernten: der Feuerwehrmann, die Feuerwehrleute. Oder der Kaufmann, die Kaufleute.
    Erich Kästner hat seine Romanfiguren in „Drei Männer im Schnee“ streiten lassen, ob es „Schneemänner“ oder „Schneeleute“ heißt. Das ist doch in Zeiten von Political Correctness durchaus eine Ueberlegung wert?

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