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Gemeinderat lehnt höhere Funkmasten ab

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 26. März 2021

Am sensiblen Standort soll kein massiver Neubau errichtet werden.

Auf den sensiblen Standort, inmitten einer Grünzone soll kein neuer Funkmasten errichtet werden. (Bild: bms)
Auf den sensiblen Standort, inmitten einer Grünzone soll kein neuer Funkmasten errichtet werden. (Bild: bms)

Die Skyguide AG, Anbieterin von Flugsicherungsdiensten in der Schweiz, hat sich dazu entschlossen, den Antennenmast am Standort Waltikon zu erneuern, da dieser die heutigen Vorschriften nicht mehr einhalten kann. Der Mast wird für den zivilen und den militärischen Flugfunk, für den Sicherheitsfunk der Rettungsdienste (Polycom) sowie für den Mobilfunk der Swisscom genutzt. Dies soll unverändert bleiben, ein Ausbau der Funkdienste ist nicht vorgesehen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entscheidet über Plangenehmigungsverfahren, wobei die Verfahrensleitung als Bewilligungsbehörde dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) obliegt. Die Gemeinde Zumikon wurde gebeten, zum vorliegenden Plangenehmigungsverfahren Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat anerkennt den grundsätzlichen Bedarf für den Fortbestand sowie die Notwendigkeit für den Ersatz der Antennenanlagen. Hingegen ist für ihn nicht erkennbar, wieso der bisherige Funkmast durch einen massigen Fachwerkmasten ersetzt werden muss, der dazu vier Meter höher sein wird als der jetzige. Das ist dem Protokoll der jüngsten Gemeinderatssitzung zu entnehmen. Der vorgeschlagene Funkturm wird, zumal am vorgesehenen Ort, als ästhetisch unbefriedigend beurteilt. Es handelt sich um einen sensiblen Standort inmitten der grossflächigen Grünzone zwischen den Gemeinden Zumikon und Zollikon/Zollikerberg. Der Masten steht in einem von der Zumiker Bevölkerung geschätzten Naherholungsgebiet, unmittelbar an einem vielbegangenen Wanderweg. Aus diesen Gründen lehnt der Gemeinderat die neue Funkanlage in der beantragten Form wegen ungenügender Einordnung ab. Das kantonale Amt für Mobilität wird gebeten, die ablehnende Haltung der Gemeinde zu teilen und dem BAZL die Ablehnung des Gesuchs zu beantragen.

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