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Forchbahn muss zahlen

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 16. April 2021

Im August 2019 ist ein Senior in Zollikerberg an der Haltestation Waldburg von der abfahrenden Forchbahn überrollt worden, weil er den Zug noch erwischen wollte. Das Baurekursgericht hat jetzt entschieden, wer die Feuerwehrkosten zahlt: die Forchbahn.

Die Forchbahn muss laut  Gerichtsentscheid die Feuerwehrkosten zahlen. (Bild: zvg)
Die Forchbahn muss laut Gerichtsentscheid die Feuerwehrkosten zahlen. (Bild: zvg)

Zollikon. Der 84-Jährige schaffte es noch im letzten Moment zur Haltestelle Waldburg, indem er über die Gleise rannte. Der Senior wollte den Richtung Zürich fahrenden Zug unbedingt erwischen, obwohl sich dieser schon in Bewegung gesetzt hatte. Er versuchte, die Türe zu öffnen, stolperte, stürzte unter den Zug und wurde überrollt. Trotz Wiederbelebungsmassnahmen starb der Mann noch an der Unfallstelle.

Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle und barg den Verunfallten. Dafür stellte die Gebäudeversicherung, die in solchen Fällen zur Inkassostelle wird, der Forchbahn eine Rechnung in Höhe von 5135 Franken. Die Forchbahn wollte ­diese Feuerwehrrechnung nicht begleichen. Sie argumentierte, dass der Verstorbene «grobes Selbst­verschulden» trage. Von Seiten der Forchbahn habe es keinen Mangel am Bahnbetrieb gegeben. Das Unternehmen berief sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil, das Bahnunternehmen bei Suiziden von der Übernahme der Feuerwehrkosten befreit. Das Baurekursgericht hat nun entschieden, dass dieses Bundesgerichtsurteil in diesem Fall nicht ausschlaggebend sei und es sich beim vorliegenden Fall um ein «bahntypisches Risiko» handle. Es gehört laut Gericht zum «charakteristischen Risiko des Bahn­betriebs», dass beim Ein- und Aussteigen Personen gefährdet werden. Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass Personen Zügen nacheilen, wenn diese bereits losgefahren seien, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Auch wenn dieses Verhalten von aussen betrachtet nicht nachvollziehbar sei, liege die daraus entstehende Gefahr «im Herrschaftsbereich der Bahnbetreiberin». Die Forchbahn muss zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen kann es noch ans Verwaltungs- und ans Bundesgericht weiter­ziehen. Die Forchbahn analysiert derzeit das Urteil und will dann entscheiden.

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