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Zumiker werden bevorzugt

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 20. Mai 2021

Die Gemeinde erläutert am 27. Mai die Kriterien für die neue Überbauung. Die Veranstaltung ist auch via Zoom zu verfolgen.

Von den bereits bestehenden Häusern am Chirchbüel hat man einen schönen Ausblick. (Bild: bms)

In einer Medieninformation erläutert die Gemeinde, warum sie eine Wohnbebauung am Chirchbüel vorschlägt. Zum Projekt werden den Stimmberechtigten an der Versammlung vom 15. Juni zwei Geschäfte vorgelegt, die untrennbar miteinander verbunden sind. Wird eines der beiden abgelehnt, ist das Projekt gescheitert. Deshalb werden beide Vorlagen zusammen diskutiert. Abschliessend wird über den Gestaltungsplan und den Baurechtsvertrag getrennt abgestimmt.

Die Vorlage entstand aus der Entwicklungsstrategie 2035 sowie der nachfolgenden Totalrevision der Bau-­ und Zonenordnung (BZO), welche im September 2019 in Kraft trat. Im Rahmen der BZO-­Revision beschloss die Gemeindeversammlung auch die Einzonung des Areals Chirchbüel, das sich neu in der Zentrumszone Z-­75 mit Gestaltungsplanpflicht befindet.

Das ausgearbeitete Richtprojekt «Weben» mit drei alleinstehenden Gebäuden umfasst 52 Wohnungen. Diese werden nach dem Grundsatz des preisgünstigen Wohnungsbaus (Kostenmiete) vermietet. Bei der Wohnungsvergabe werden Personen mit Bezug zu Zumikon bevorzugt. Durch die Nähe zur Forchbahnstation ist es möglich, mit nur 21 Autoparkplätzen auszukommen. Hinzu kommen fünf oberirdische Plätze für Besucher. Die Parkplätze sind prioritär für Mieter vorgesehen, die aus gesundheitlichen oder ­beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind. Hinzu kommen Veloabstellplätze. Die Gestaltungsplanpflicht bedeutet, dass damit von der BZO abgewichen werden kann. Da das vorliegende Richtprojekt nicht der Regelbauweise entspricht, ist die Gemeindeversammlung für die Genehmigung des Gestaltungsplans zuständig.

Mit der vorgesehenen Bebauung wird knapp die Hälfte des Areals mit Bauten, Wegen und Anlagen versiegelt. Zusätzlich soll eine öffentliche Parklandschaft entstehen. Der nahe Schulhausbach bleibe ­unberührt. Die Erschliessung für ­Motorfahrzeuge erfolgt über die Gössikerstrasse. Auch soll eine Mobility-­Station eingerichtet werden. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage wurde der Plan auch dem kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE), der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil (ZPP) und den Nachbargemeinden zur Anhörung unterbreitet. Während letztere nichts einzuwenden hatten, geht es dem ARE um zwei Einwände. Der eine bezüglich des Gewässerraums beim Schulhausbach konnte bereinigt werden. Die Forderung zur Festlegung eines verpflichtenden Gewerbeanteils hingegen konnte noch nicht geklärt werden. Gemäss Zonenplan handelt es sich beim Chirchbüel um eine Zone für zentrumsnahes Wohnen. Kleine Gewerbebetriebe und Dienstleistungsunternehmen sind in der Überbauung durchaus erwünscht. Allerdings soll eine solche Nutzung nicht verbindlich festgeschrieben werden. Das ARE wünscht jedoch einen Gewerbeanteil von 20 Prozent. Auch weil das Gewerbe am Dorfplatz nicht konkurrenziert werden soll, sieht der Gestaltungsplan ausschliesslich eine Wohnnutzung vor. Aus der Sicht des Gemeinderats ist die Forderung des ARE weder rechtlich noch planerisch zulässig und verstösst gegen die Gemeindeautonomie. Der Gestaltungsplan soll deshalb nach dessen Genehmigung durch die Gemeindeversammlung dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt werden.

Mit der anfangs April 2021 gegründeten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Weberei soll ein Baurechtsvertrag über das 6673 Quadratmeter grosse Grundstück abgeschlossen werden. Das Baurecht dauert 80 Jahre und kann im gegenseitigen Einverständnis verlängert werden. Die Baurechtsnehmerin darf auf dem Grundstück eine dem Gestaltungsplan entsprechende Wohnbebauung erstellen und fortbestehen lassen. Mit der neuen Siedlung soll eine demogra­fische Durchmischung erreicht ­werden. Deshalb wurden im Mietreglement Vermietungskriterien festgelegt. Gemäss Baurechtsvertrag werden Einwohner von Zumikon, hier aufgewachsene Personen bzw. Personen, die bereits einmal in Zumikon wohnten oder in der Gemeinde arbeiten, bevorzugt. Die Anzahl Personen, die eine Wohnung belegen, darf die Zimmerzahl um eine über-­ oder unterschreiten, das heisst bei einer 4,5-­Zimmer-­Wohnung beträgt die Belegung drei bis fünf Personen. Im Mietreglement sind Einkommens-­ und Vermögensgrenzen festgelegt, wonach das steuerbare Einkommen pro volljährige Person 50’000 Franken nicht übersteigen darf. Weiter darf das steuerbare Vermögen pro Haushalt insgesamt 144’000 Franken nicht übersteigen. Die Miete für eine 4,5-­Zimmer-­Wohnung wird bei rund 2000 Franken liegen. Die Gemeinde selber hat das ­Vormietrecht an maximal fünf Wohnungen für eigene Bedürfnisse wie Dienstwohnungen. Am 27. Mai findet ab 20 Uhr eine Info-Veranstaltung zu den Plänen statt. Die Teilnehmerzahl im Gemeindesaal ist aufgrund der Vorgaben des Bundesrats auf maximal 50 Personen limitiert. Deshalb wird die Orientierung auch per Live-­Stream übertragen. Es ist also möglich, sich bequem zuhause informieren zu lassen, Fragen zu stellen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Der Link für die Liveübertragung wird wenige Tage vor dem Anlass auf www.chirchbüel.ch veröffentlicht. Eine Zuschaltung ist ohne Anmeldung möglich.

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Eine Antwort

  1. Bei 52 Wohnungen nur 21 Parkplätze für Autos? Und nur 5 Besucher-Parkplätze? Das ist weit von der Realität weg, auch wenn die Forchbahnstation in der Nähe ist. Die Ablehnung des Projekts ist absehbar!

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