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Parolen Gemeindeversammlung Zollikon

Von eingesandt ‒ 4. Juni 2021

Samstag, 12. Juni 2021, 9 Uhr Buechholzhügel (beim Schulhaus Buechholz, Zollikon und Sonntag, 13. Juni 2021, Abstimmungssonntag, kommunale Vorlage

Samstag, 12. Juni 2021, Traktandiert sind folgende Geschäfte:

  1. Abnahme der Jahresrechnung 2020
  2. Netzanstalt Zollikon: Abnahme Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2020
  3. Neubau Betreuungshaus Rüterwis: Aufhebung Projektierungskredit
  4. Anschluss der Zivilschutzorganisation Zollikon (ZSO Zollikon) an die Zivilschutzorganisation Küsnacht, Erlenbach, Zumikon, Zollikon (ZSO KEZZ) per 1. Januar 2022
  5. Totalrevision Parkierungsverordnung (ParkVO)
  6.  Aufhebung Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Zollikon (Bürgerrechtsverordnung)

Sonntag, 13. Juni 2021, Abstimmungssonntag, kommunale Vorlage

1. Totalrevision der Gemeindeordnung Zollikon


Zustimmung zu allen Geschäften und JA zur RGPK

Die sechs Geschäfte, die an der Gemeindeversammlung vom Juni zur Abstimmung stehen, sind in der FDP Zollikon unbestritten. Die Jahresrechnung schliesst erneut mit einem hohen Überschuss. ­Zollikon hat die Schuldenwirtschaft definitiv hinter sich gelassen und endlich wieder genügend Eigenkapital. Dafür gebührt dem Gemeinde­rat Anerkennung. Der Projektierungskredit für das Betreuungshaus Rüterwis ist nach dem Motto «Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende» aufzuheben. Mit dem ­Anschluss der ­Zivilschutzorganisation an die ZSO KEZZ sorgen wir für den Katastrophenfall vor. Die Revision der Parkierungsverordnung ist dringend angezeigt, um den «Parktourismus» aus der Stadt einzudämmen und den Gebrauch des öffentlichen Grunds fair zu regeln. Bei der Urnenabstimmung zur neuen Gemeindeordnung empfiehlt die FDP, die Totalrevision anzunehmen und bei der Stichfrage für die Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission RGPK zu votieren. Studien belegen, dass eine starke RPK eine tiefere Steuerlast und weniger Ausgaben bringt, bei gleicher Leistungsqualität. Je mehr Einwohner und damit je mehr Aufgaben eine Gemeinde hat, desto schwerer fällt es den Bürgern, gut informiert zu sein. Deshalb ist es in grossen Gemeinden besonders wichtig, dass ein Informationsaufbereiter wie die RPK oder eine RGPK Fakten bereitstellt. Eine RGPK kann neben der finanziellen Angemessenheit auch die sachliche Angemessenheit der Vorlagen prüfen und dem Bürger Bericht erstatten. Die Schaffung einer RGPK führt nicht zu einer «Schattenregierung». Weder RPK noch RGPK haben formelle Macht, da sie nichts entscheiden können. Die ­Behörde ist ein Dienstleister für den Stimmbürger und begleitet den Gemeinderat kritisch-konstruktiv.


Nein zur neuen Parkierungsverordnung

Die EVP Zollikon-Zollikerberg stimmt den meisten Geschäften der kommenden GV zu. Die Totalrevision der Parkierungsverordnung lehnen wir hingegen ab. Wir erkennen in der Überarbeitung keine Verbesserung gegenüber der heutigen Fassung und stellen sogar ­einige klare Verschlechterungen für die Bevölkerung fest. Näheres dazu wird Ihnen an der Versammlung unser Präsident, Felix Daniel Wirz, detailliert erläutern.


Die SVP Zollikon empfiehlt eine RGPK

Die SVP Zollikon empfiehlt, alle sechs Anträge des Gemeinderates an der Gemeindeversammlung anzunehmen. Die traktandierten Geschäfte sind klar, die beleuchtenden Berichte ebenso.

An der Urne wird dann über die Totalrevision der Gemeindeordnung abgestimmt. Vorliegende, neue Gemeindeordnung wird mit dem kantonalen Gemeindegesetz kompatibel und ist zu begrüssen, lässt aber doch noch Gestaltungsspielraum, die auch mit der Frage nach einer RPK (wie bisher) oder einer RGPK zu beantworten ist.

Gerade aufgrund der mit der neuen Gemeindeordnung deutlich erhöhten Finanzkompetenzen für Gemeinderat und Verwaltung empfiehlt die SVP Zollikon eine RGPK und damit bei der Stichfrage C für B zu stimmen. Nicht nur wird damit die Position der Gemeindeversammlung und des Souveräns gestärkt, kann er sich doch mit einer RGPK auch auf Empfehlungen und möglicherweise eine Zweitmeinung stützen, die gerade bei anspruchsvollen und komplexen Geschäften durchaus sinnvoll sind. Zollikon verfügt über kein Gemeindeparlament, sondern über einen siebenköpfigen Milizgemeinderat – auch deshalb ist eine RGPK angezeigt, können doch damit Geschäfte von einem kompetenten Gremium noch hinterfragt und beurteilt werden. Mit einer RGPK ergibt sich bestimmt ein qualitativer Gewinn finanzieller Entscheide, weil sie früher als die heutige RPK eingebunden werden muss und somit Kosten, Alternativen und auch die Verhältnismässigkeit nicht nur von der Verwaltung geprüft und häufig auch diktiert werden.


Freude und Befremden

Mit Freude stellt das Forum 5W fest, dass die Steuereinnahmen im Jahr 2020 höher ausgefallen sind als budgetiert. Ob es gut ist, dass die Kosten unterschritten wurden, oder ob es um die Verschiebungen von Projekten ging, ist nicht beurteilbar. Das Forum 5W empfiehlt alle Geschäfte der Gemeindeversammlung zur Annahme, möchte die Gelegenheit aber nutzen, in zwei Punkten ihr Befremden auszudrücken:

  1. Neubau Rüterwis: Aufhebung Projektierungskredit:
    Der bereits 2017 erstmals geplante Neubau des Betreuungs­hauses Rüterwis ist dringlich. Dass dieser zum zweiten Mal aus unklaren Gründen scheitert, ist nicht im Sinne der Bevölkerung. Wir fordern Schulpflege und Gemeinderat auf, die Gründe, die zu Streit und Abbruch führten, zu analysieren und zeitnah eine gute Lösung zu präsentieren. Die Frage, wie es trotz professioneller Beratung und Begleitung der Schulpflege zu diesem ­Debakel kommen konnte, ist nicht genügend beantwortet.
  2. Totalrevision Parkierungsverordnung:
    Die Erhöhung der Parkgebühren gab Anlass zur Diskussion, weil nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Unterhaltskosten der Parkplätze 2022 plötzlich von heute 56 500 Franken auf 200 000 Franken hochschnellen sollen.
    Als auf Nachhaltigkeit bedachte Gruppierung setzen wir uns ­allerdings nicht für billigere Parkierungsmöglichkeiten ein – doch für Gerechtigkeit und nachvollziehbare Transparenz.

Neue Gesetzgebungen machen eine Anpassung der Gemeindeordnung nötig. Diese ist schlanker geworden. Es fragt sich: Liegt es im Zeittrend, dass sich der Gemeinderat mit der neuen Gemeindeordnung endgültig auch aller Kommissionen entledigt und sich mit der Erhöhung der Finanzkompetenz stärker von der Gemeindeversammlung löst? Ob dies der richtige Weg ist, wird zu beobachten und ­allenfalls zu berichtigen sein. Die Frage nach RPK oder RGPK hat zu Diskussionen geführt. Die Mehrheit gab der RPK den Vorrang und einigte sich bei der Stichfrage auf Vorlage A.


Ja zu Budget und Parkierungs­verordnung, Nein zur Auf­hebung des Projektierungskredits ­Betreuungshaus

Die Gemeinde weist einen Ertragsüberschuss von 17 Millionen aus. Einerseits, weil die Steuereinnahmen im letzten Jahr höher aus­fielen als budgetiert, andererseits wegen wesentlicher Einsparungen beim Personalaufwand (1,6 Millionen) und als Folge der ­Pandemie weniger Heimeintritte, weniger Investitionen etc. Die Gemeinde hat zurzeit ein Nettovermögen von 30 Millionen Franken. Zitat der ­Finanzvorsteherin: «Es geht uns wahnsinnig gut!» Allerdings lassen sich Aufwände und Ausfälle als Folge der Pandemie momentan noch nicht beziffern. Die SP ruft dazu auf, die Jahresrechnung so zu genehmigen und mögliche Wünsche nach Steuersenkungen abzulehnen.

Die Aufhebung des Projektierungskredits Betreuungshaus Rüterwis lehnt die SP ab. Der dringende Bedarf für ein neues Betreuungshaus ist längst ausgewiesen, ein Plan B liegt nicht vor, eine Realisierung zu einem tieferen Preis kaum möglich. Es ist zu vermuten, dass die Gemeinde zur jetzigen verfahrenen Situation genauso beigetragen hat wie die Architekten. Alle Beteiligen sollen sich zusammenraufen, die Unstimmigkeiten bereinigen und das Projekt realisieren – und nicht einfach die bisherigen Investitionen in den Sand setzen.

Die SP erachtet die neue Parkierungsverordnung als sinnvoll, zeitgemäss und fair: Parkieren auf öffentlichem Grund soll in Zollikon möglich sein und von den Autofahrerinnen und -fahrern angemessen finanziert werden. Die Gebühren werden nur moderat erhöht und sind dann immer noch niedriger als in unseren Nachbargemeinden oder in Zürich. Die Zahlungsmodalitäten sind bedeutend einfacher als bisher und ermöglichen beispielsweise kurze Einkäufe, ohne Parkgebühren zu bezahlen.

Die SP unterstützt auch die weiteren Geschäfte der Gemeindeversammlung – und die Beibehaltung der RPK (A) an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021.


Ja zu allen Vorlagen

Die GLP empfiehlt für beide Varianten der Totalrevision der Gemeindeordnung Zollikon ein Ja. Bei der Stichfrage empfiehlt sie die Variante A, das heisst ohne Geschäftsprüfungskommission. Dies deshalb, weil die sachliche Angemessenheit der Entscheide des ­Gemeinderats eine politische Diskussion ist, die in der Öffentlichkeit geführt werden sollte. Zollikon verfügt über eine gesunde ­Diskussionskultur zwischen den Parteien, den IGs, Foren und ­Vereinen. Wenn solche Diskussionen primär zwischen RGPK und Gemeinderat stattfinden, dann bekommt die Öffentlichkeit nicht viel davon mit. Es besteht die Gefahr eines «Schattenparlaments». Zusätzlich befürchtet die GLP einen grossen administrativen und zeitlichen Mehraufwand, der es nicht einfacher machen dürfte, Personen für öffentliche Ämter zu gewinnen.

Angesichts der Dringlichkeit, ein neues Betreuungshaus Rüterwis zu erstellen, hat die GLP den Entscheid der Schulpflege, die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekturbüro per sofort zu ­beenden, mit grossem Bedauern zur Kenntnis genommen. Ob der Entscheid angemessen war, kann nicht überprüft werden, da die Protokolle der Arbeitssitzungen der Schulpflege nicht einsehbar sind. Die Aufhebung des Projektierungskredits hat jedoch keinen Einfluss auf den Entscheid zum Projektstopp, deshalb empfehlen wir ein Ja.

Die GLP empfiehlt den Anschluss der Zivilschutzorganisation Zollikon an die ZSO KEZZ anzunehmen sowie die Totalrevision der Parkierungsverordnung. Und da die übergeordneten Regeln darüber, wie das Bürgerrecht vergeben wird, für die GLP schlüssig und zeitgemäss sind, empfehlen wir, die Aufhebung der Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Zollikon anzunehmen.

Die GLP empfiehlt weiter, die Jahresrechnung 2020 sowie den Jahresbericht und den Geschäftsbericht der Netzanstalt 2020 zu genehmigen.

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