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Verkehrsanordnung wegen gedrängtem Bauprogramm

Von eingesandt ‒ 7. Juni 2021

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Binderstrasse 53 und 55 wird seit vergangenem Montag bis circa Juni 2022 folgende Verkehrsanordnung verfügt:

An der Zolliker Binderstrasse ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. (Bild: zvg)
An der Zolliker Binderstrasse ist mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen. (Bild: zvg)
  • Weisse Zone, drei Parkfelder Höhe Binderstrasse 53 und 55, Halteverbot.
  • Die Anordnung wird mit dem Aufstellen und Anbringen der Signale rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird bestraft. Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Gemeinderat Zollikon eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen begründeten Antrag enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung ent­zogen. Besonderer zwingender Grund: gedrängtes Bauprogramm.

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