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Private Baustelle auf öffentlichem Grund?

Von Simon Bühler ‒ 24. Juni 2021

In Zusammenhang mit der prekären Verkehrssituation an der Zolliker Bahnhofstrasse ist die Frage aufgetaucht, warum unterhalb des Dufourplatzes wegen einer privaten Langzeitbaustelle der Verkehr mit einer provisorischen Ampel geregelt wird und wer dafür die Verantwortung und die Kosten trägt.

Langzeitbaustelle an der Zolliker Bahnhofstrasse: Seit bald 18 Monaten beansprucht ein privater Bauherr 120 Quadratmeter von Fahrbahn und Trottoir. (Bild: sb)

Seit Januar 2020 regelt zwischen Dufourplatz und Bahnhof Zollikon eine Ampel den auf einem Abschnitt einspurig geführten Verkehr. Grund dafür ist der Umbau einer Privatliegenschaft an der Bahnhofstrasse 41. In der Folge staut sich hier der Verkehr regelmässig, wovon nicht nur der Individualverkehr, sondern auch die Buslinie 910 betroffen ist. Ursprünglich für die Zeit vom 13. Januar bis 31. Dezember 2020 geplant, wurden die Bauarbeiten ab Mitte Dezember bis Ende Januar 2021 wegen einer Winterpause eingestellt. Aufgrund von Bauver­zögerungen wurde die Bewilligung nochmals bis voraussichtlich 23. Juli 2021 verlängert.

«Gemäss Planung- und Baugesetz besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die schonungsvolle Benutzung des öffentlichen Grunds, wenn dies für einen Bau erforderlich ist», erklärt der zuständige Ressortvorsteher Sicherheit und Umwelt André Müller. Alle Anfragen für die Nutzung des öffentlichen Grundes für Bauzwecke würden von der Abteilung Sicherheit und Umwelt geprüft und wenn nötig mit dem Bauherrn, Bauunternehmer und der Polizei vor Ort begutachtet. «Im Vordergrund steht immer eine möglichst optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten», sagt Müller und ergänzt: «Aufgrund der langen Bauzeit erwies sich hier die Lösung mit der Lichtsignalanlage als optimal.»

Apropos Sicherheit: Michel Nogatsch schreibt in seinem Leserbrief vom 18. Juni: «Die Bahnhofstrasse wird oftmals mit dem Julierpass verwechselt.» Er weist auf einen Unfall hin, wonach am 14. Juni ein Autofahrer, vom Dufourplatz in Richtung Bahnhof unterwegs, vor der Baustelle in vier parkierte Autos geknallt ist, was er mit einem Bild belegte. Der Leserbriefschreiber meint, dass auf diesem Abschnitt eine Tempo-30-Zone insbesondere für Kinder die Gefahren deutlich reduzieren würde: «Dazu läuft ein Rechtsverfahren», erklärt André Müller, «weshalb wir uns nicht äussern können.»

Was kostet denn eine private Baustelle auf öffentlichem Grund? «Die Kosten werden anhand der Fläche und Dauer der Nutzung berechnet und dem Bauherrn weiterverrechnet. In diesem Fall auch die Kosten für die Lichtsignalanlage», sagt ­André Müller. Die Benützung des öffentlichen Grundes kostet laut ­Gebührentarif der Gemeinde zehn Franken pro Quadratmeter und ­Monat. Die beanspruchte Fläche an der Bahnhofstrasse beträgt 120 Quadratmeter. Die Miete der Lichtsignalanlage kostet den Bauherrn knapp 30 Franken pro Tag. Dazu kommen die Kosten für das Aufbauen und Wegräumen der Anlage. André ­Müller: «Detailliertere Angaben zur Rechnung an den Bauherrn können wir aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht bekanntgeben.»

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Eine Antwort

  1. Und wo kann ich die Rechnung für meine versäumte Zeit hinschicken, 3 Franken pro Minute?

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