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Wohnraum für Flüchtlinge

Von Antje Brechlin ‒ 13. April 2022

In Zollikon sind derzeit 72 ukrainische Flüchtlinge in privaten Unterkünften untergebracht, in Zumikon knapp ein Dutzend. Hält die Flüchtlingswelle an, bekommen die Gemeinden mehr Schutzbedürftige vom Kanton zugewiesen. Wo werden sie wohnen?

Das sanierte Haus an der Gstaadstrasse 23/25 gehört zum Immobilienportfolio der Zolliker Gemeinde. (Bild: ab)
Das sanierte Haus an der Gstaadstrasse 23/25 gehört zum Immobilienportfolio der Zolliker Gemeinde. (Bild: ab)

So solidarisch wie den Ukraine-Kriegsflüchtlingen gegenüber war die Schweiz auch beim Ungarnaufstand 1956 und beim Prager Frühling 1968. Der Schutzstatus S, im Zuge der Jugoslawienkriege vor über 20 Jahren geschaffen, ermöglicht der Schweiz, Flüchtlinge aufzunehmen, ohne dass sie ein ­ordentliches Asylverfahren durchlaufen. Ukrainische Staatsbürger erhalten diesen Status seit dem 12. März. Damit sind sie sozial­hilfeberechtigt, dürfen arbeiten, reisen, Angehörige nachziehen.

In Zumikon haben derzeit nur vereinzelte Familien Ukrainerinnen und Ukrainer untergebracht. Die Gemeinde hat das alte Feuerwehrgebäude mit sechs Wohnungen gemietet und eingerichtet. Drei Wohnungen sind belegt. Die Zuteilung der Wohnungen erfolgt aber einzig über den Kanton. In Zollikon haben Gastfamilien 72 Schutzsuchende aus der Ukraine aufgenommen. Aus Solidarität zu dem geprüften Volk. Sollte es aber zu Zwistig­keiten zwischen den Gästen und Familien kommen, und sind diese nicht mehr bereit, Unterkunft zu gewähren, ist die Gemeinde in der Pflicht, Wohnraum für die Schutzsuchenden zur Verfügung zu stellen. Eine immense Herausforderung für die Verwaltung. Hält die Flüchtlingswelle an, müssen Wohnungen im Besitz der Gemeinde, wie zum Beispiel das sanierte Haus an der Gstaadtstrasse 23/25, der Baugenossenschaften und der Kirche genutzt werden. Auf Nachfrage bestätigt die Gemeinde, dass entsprechende Planungen laufen. Die Mietkosten werden von der Gemeinde über die Asylfürsorge getragen. Im Zolliker Durchgangszentrum hingegen dürfen keine ukrainischen Flüchtlinge untergebracht werden. Die Durchmischung von Ukrainern mit Schutzstatus S und anderen Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern lehnt die Kantonale Asylkoordination ab. Auf Nachfrage antwortet Sonja Schmidmeister von der Abteilung Asylkoordination: Das Zolliker Durchgangszentrum werde vom Kanton betrieben, während die ukrainischen Flüchtlinge, die derzeit bei Gastfamilien leben, in die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung fallen. Das seien ganz andere Zuständigkeiten. Derzeit ­leben im Zolliker Durchgangszentrum 29 Asylbewerber aus 13 verschiedenen Nationen. Insgesamt könnten 60 Asylbewerber Platz finden. Nächstenliebe und Menschenliebe sind offensichtlich kulturell geprägt.

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