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Bahnschranken Zollikerberg: Urteil

Von Zolliker Zumiker Bote ‒ 25. August 2022

Der Zolliker Gemeinderat verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau von Halbschranken. Die Erfolgsaussichten seien zu gering.

Einmal mehr im Gespräch: der Übergang der Forchbahn im Zollikerberg. (Bild: cef)

Das Gericht hat die Beschwerden der Gemeinde Zollikon gegen die Sanierungen der Bahnübergänge Trichtenhauserstrasse und Binzstrasse abgewiesen. Wie die Gemeinde in einer ­Medienmitteilung verlauten lässt, kam das Bundesverwaltungsgericht nach einer Rechtsgüterabwägung in seinem Urteil zum Schluss, dass die Installation von Halbschranken zur Vermeidung von Unfällen die bessere Lösung darstelle als die von der Gemeinde geforderte Umstellung auf einen Strassenbahnbetrieb, bei dem keine Bahnschranken nötig wären. Mit den geplanten Bahnschranken befürchtet der Gemeinderat noch mehr Rückstau während der Stosszeiten und die Beeinträchtigung von Notfalleinsätzen, weshalb er sich dagegen gewehrt hatte. Das Sicherheitsinteresse und die Fahrplanstabilität seien höher zu gewichten als die Leistungsfähigkeit der stark belasteten Verkehrsknoten, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht.

«Der Gemeinderat bedauert, dass er mit seiner Argumentation nicht durchgedrungen ist, und das Gericht ­keinen Anwendungsfall für einen Trambetrieb erkannte», sagt Gemeindepräsident Sascha Ullmann. «Nach einer eingehenden Analyse und auf Empfehlung des beigezogenen Rechtsvertreters kamen wir zum Schluss, auf eine Beschwerdeführung an das Bundesgericht zu verzichten.» Das Prozessrisiko müsse angesichts der Rechtsprechung und der eingeschränkten Prüfungsbefugnis des Bundes­gerichts als unverhältnismässig eingeschätzt werden. Eine kostspielige Prozessführung nur aus «Prinzip» und zur Aussendung ­eines politischen Signals lehne der Gemeinderat ab. Bei der weiteren Planung setze man sich für verkehrs- und anwohnerfreundliche Lösungen ein.

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