Suche

Bushaltestelle

Öffentliches Interesse über Eigentum

Die Bundesverfassung garantiert Eigentum, trotzdem gibt es Ausnahmen. Für Strassenprojekte zum Beispiel kann der Kanton Grundstücke enteignen. Von einer Enteignung ist die Rede, wenn die öffentliche Hand Privaten Eigentum wegnimmt und entschädigt.

Öffentliches Interesse über Eigentum

Die Bundesverfassung garantiert Eigentum, trotzdem gibt es Ausnahmen. Für Strassenprojekte zum Beispiel kann der Kanton Grundstücke enteignen. Von einer Enteignung ist die Rede, wenn die öffentliche Hand Privaten Eigentum wegnimmt und entschädigt.

ANMELDEN

Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.